INFORMATIONENDie "Corona-Satzung" der Universität wurde aufgehoben. Bitte beachten Sie folgende Information der Universität: "Die Verlängerung von Höchstfristen (§ 12) gilt nach wie vor für alle, die während der in § 12 Corona-Satzung aufgezählten Semester eingeschrieben waren (SoSe 20 bis WiSe 21/22 je einschließlich für max. drei Semester). Diese Regelung ist in § 32 Absatz 5a LHG enthalten und ist unmittelbar anwendbar. Es ist daher in jedem Einzelfall festzustellen, wann das Studium begonnen wurde und abhängig davon ob und um wie viele "Corona-Semester" die Fristen für die Erbringung von fachsemestergebundenen Studien- und Prüfungsleistungen zu verlängern sind." Studiengang Chemie Lehramt GymPO I
Sprechstunde des Landeslehrerprüfungsamtes auf der Morgenstelle Career Service: Virtuelle Rhetorik | Schreibkompetenz Stipendien für Lehramtsstudierende mit Physik als drittem Fach Beratungs- und Serviceangebote 2013/14 - Ein Wegweiser für Studierende und Studieninteressierte Allgemeine Informationen der Universität Tübingen zum Lehramtsstudium Broschüre für Tübinger Lehramtsstudierende zum Download Soft Skills - z.B. über das Forum Scientiarum
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